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Aktive Kernbereiche

Umfassende Sanierung historischer Gebäude

Ziel der Förderung 

Ziel und Zweck der Anreizförderung im Rahmen des Programms „Aktive Kernbereiche“ ist es, durch die zielgerichtete Sanierung historischer Gebäude die Innenstadt von Frankenberg (Eder) als lebendiges Herz und gesellschaftlichen Mittelpunkt der Stadt mit attraktiven und zeitgemäßen Einkaufs-, Wohn- und Arbeitsorten weiter zu qualifizieren. 

Sicherung des historischen Stadtbildes

Die für die Identität der historischen Innenstadt prägenden Fachwerkfassaden sollen gezielt gefördert werden. Der denkmalgerechte Erhalt sowie Wetter- und Klimaschutz des Fachwerkbestandes erfordern einen gegenüber anderen Gebäuden wesentlich höheren Aufwand. Frankenbergs historische Fachwerkfassaden sind prägend für das Stadtbild und damit den öffentlichen Raum im Fördergebiet. Erhalt und Freilegung der historischen Fachwerkfassaden und deren denkmalgerechte Sanierung sowie energetische Ertüchtigung sollen daher Gegenstand dieses Anreizprogramms sein. 

Wohnen und Arbeiten im Kern

Durch die Förderung von umfassenden Sanierungen historischer Gebäude sollen attraktive und nachfragegerechte Wohnungen in der Altstadt geschaffen werden. Ziel der Förderung sind umfassende Sanierungs- und Umbaumaßnahmen zugunsten von in der Altstadt wenig vorhandenem Wohnraum (bspw. kleinere Wohnungen hoher Qualität, barrierearme, seniorengerechte Wohnungen und familiengerechte Wohnungen). 

Gewerbe, Einzelhandel und Kultur

Angestoßen werden soll zudem die Nutzung von Leerständen in Erdgeschosszonen durch den gezielten Umbau zugunsten nachfragegerechter gewerblicher, kultureller oder sonstiger zur Belebung des öffentlichen Raums beitragender Nutzungen. 

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Förderfähige Maßnahmen im Sinne der oben genannten Zielstellungen können sein (nicht abschließend): 

  • Freilegung von historischen Fachwerkfassaden sowie Sanierung von beschädigten Fachwerkfassaden
  • Grundrissänderungen, Änderungen der inneren und äußeren Erschließung und energetische Ertüchtigungen zugunsten der Schaffung nachfragegerechten Wohnraums 
  • Reaktivierung von leerstehenden Erdgeschosszonen zu gewerblichen, freiberuflichen, gemeinschaftlichen oder sonstigen zur Belebung des öffentlichen Raums beitragenden Nutzungen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit des Objektes und des Wohnungsumfeldes
  • Schaffung attraktiver Freiraumbezüge, etwa durch denkmalgerechte neue Öffnungen und Balkone
  • Aufwertung der Freiräume im Hofbereich (in der Regel erfordert dies einen parzellenübergreifenden Ansatz (z.B. Rückbau von Schuppen- und Garagengebäuden, Öffnung und Zusammenlegung von Hofbereichen)

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden können bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 20.000 Euro (brutto). Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 5.000 Euro (brutto). 

Nicht förderfähige Maßnahmen:

  • Einrichtungsgegenstände (Möbel)
  • Reine Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen (z.B. neuer Fassadenanstrich)
  • Grunderwerb
  • Werkzeuge
  • Der Abriss von Einzeldenkmälern, historischen Gebäuden, die die Bedeutsamkeit einer denkmalgeschützten Gesamtanlage ausmachen

Fördergebiet "Aktive Alt- und Neustadt"

Kartendarstellung des Fördergebietes

Wie funktioniert die Antragsstellung?

Der Antragsteller hat den in der Anlage 02 zur Richtlinie befindlichen Antrag vollständig auszufüllen und folgende Nachweise beizufügen: 

  • Fotos vom Ist-Zustand 
  • Beschreibung der geplanten Maßnahme 
  • falls erforderlich: Baugenehmigung und denkmalschutzrechtliche Genehmigung 
  • Einholung von Angeboten unter Einhaltung der geltenden Vergabevorschriften (bei Bedarf Beratung durch das Bauamt der Stadt Frankenberg (Eder) oder den von der Stadt Frankenberg bestellten Quartiersarchitekten) 
  • Nachweis der Erstberatung durch das Bauamt der Stadt Frankenberg oder den von der Stadt bestellten Quartiersarchitekten
  • Eigentumsnachweis, z.B. Grundbuchauszug 

Die eingereichten Unterlagen werden geprüft und die beantragte Maßnahme im Hinblick auf ihre Förderfähigkeit im Rahmen dieser Richtlinie untersucht.

Ansprechpersonen

Fachdienst Stadtentwicklung & Umwelt

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