Dorfentwicklung 2021-2028
Informationen zur Förderung privater Maßnahmen
Voraussetzungen
- Grundvoraussetzung ist, dass Ihr Gebäude innerhalb des Fördergebietes liegt oder es als Einzelkulturdenkmal unter Denkmalschutz steht.
- Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen (auch eine Beauftragung darf noch nicht erteilt sein).
- Die Mindestinvestition muss 10.000 € netto betragen.
Fördergebiete in den einzelnen Stadtteilen
Fördermöglichkeiten
Gefördert werden können unter anderem:
- (Energetische) Sanierungs-, Erhaltungs- und Gestaltungsmaßnahmen an Gebäuden in regionaltypischer Bauweise (z. B. Dach, Fassade, Türen, konstruktive Bauteile)
- Umnutzung leerstehender Scheunen oder Nebengebäude zu Wohnzwecken
- Maßnahmen zur Anpassung an zeit- und nutzergerechte Wohnstandards (Außen- und Innensanierung)
- Neubau oder Wiederherstellung von Gebäuden, die sich städtebaulich, denkmalpflegerisch und baugestalterisch in die örtliche Baustruktur einfügen
- Städtebaulich verträglicher Rückbau/Abriss nicht sanierungs- oder umnutzungsfähiger Gebäude (Nachnutzung erforderlich)
- Ortstypische Erweiterung und Neuanlage von privaten Hof-, Garten-, Grünflächen mit deutlich ökologisch wertvoller Gestaltung
Beratungsgespräch
Die Erstberatungsgespräche sind kostenfrei, unverbindlich und finden vor Ort statt. Diesen Termin vereinbaren Sie mit dem Beratungsbüro.
Das Beratungsbüro fertigt Gestaltungsvorschläge für das Vorhaben an, erstellt ggfs. eine Kostenschätzung, verfasst ein Beratungsprotokoll und hilft Ihnen, Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Im weiteren Verfahren kann ein Architekturbüro nach Wahl beauftragt werden
Kontakt zum Beratungsbüro
UF-Architektur
Verfahrensablauf
Der Verfahrensweg sieht wie folgt aus:
- Beratungsgespräch führen
- Angebote einholen
- Baugenehmigung/Denkmalschutzrechtliche
- Genehmigung einholen
- Förderantrag stellen
- Bewilligung/Zuwendung abwarten
- Maßnahme beauftragen, durchführen, bezahlen
- Rechnungen und Zahlungsbelege bei der Bewilligungsstelle einreichen
- Zuschuss erhalten
Bewilligungsstelle
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Förderhöhe
Für private Maßnahmen können Zuschüsse gewährt werden. Die Förderquote beträgt 35 % der förderfähigen Nettokosten. Die maximale Zuschusshöhe beträgt:
- 45.000 € pro Objekt
- 60.000 € bei Einzelkulturdenkmälern
- 200.000 € bei Umnutzung von Scheunen und ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden mit bis zu 3 Wohneinheiten
Wichtig!
Mit der Ausführung einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der schriftliche Zuwendungsbescheid vorliegt. Andernfalls entfällt der Zuschuss. Als Maßnahmenbeginn gelten bereits die Auftragsvergabe und der Materialeinkauf. Grundlage der Förderung sind die „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation“ vom 01.01.2023, die Hessische Landeshaushaltsordnung sowie das Integrierte Kommunale EntwicklungsKonzept (IKEK) der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder).