Einwohneranfragen im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung
Alle Frankenbergerinnen und Frankenberger können zu jeder Zeit schriftlich bis zu zwei Anfragen zu öffentlichen Angelegenheiten der Stadt Frankenberg (Eder) stellen. Die Fragen können sich an den Magistrat, die Stadtverordnetenversammlung oder einzelne Fraktionen im Parlament richten. Diese werden dann im Rahmen einer Einwohnerfragestunde in der folgenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beantwortet.
Die Anfrage muss spätestens 14 Tage vor einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung schriftlich bei der Stadtverwaltung eingehen (die voraussichtlichen Sitzungstermine finden Sie hier). Über den Link auf der rechten Seite kann die Anfrage hier direkt online gestellt werden. Ist die Beantwortung nicht im Rahmen der Fragestunde möglich, dann kann die Antwort auch schriftlich erfolgen. Die jeweiligen Antworten werden im entsprechenden Protokoll der Sitzung veröffentlicht.
Die Fragestellerin oder der Fragesteller muss für eine Anfrage mindestens 14 Jahre alt sein. Für die Beantwortung dürfen keine gesetzlichen Vorschriften verletzt werden, auch werden keine Fragen zu laufenden Gerichtsverfahren beantwortet. Darüber hinaus dürfen die Anfragen keinen beleidigenden Inhalt haben und auch keine nicht-öffentliche Angelegenheiten betreffen.