Nachschätzungsarbeiten/Bodenschätzung, Friedrichshausen und Willersdorf
In den Gemarkungen Friedrichshausen und Willersdorf soll ab November 2024 eine Nachschätzung nach § 11 Bodenschätzungsgesetz stattfinden. Die Bodenschätzung dient u. a. zur Ermittlung der Ertragsmesszahl als Grundlage der Berechnung zur Erhebung der Grundsteuer A.
Finanzamt
Korbach-Frankenberg
Verwaltungsstelle Korbach
B e k a n n t m a c h u n g
über
Nachschätzungsarbeiten aufgrund
§ 11 Bodenschätzungsgesetz
in den Gemarkungen
Friedrichshausen und Willersdorf
Aufgrund wesentlich und nachhaltig veränderter natürlicher Ertragsbedingungen ist eine Überprüfung und Nachschätzung der bodengeschätzten Flächen erforderlich.
Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 (Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) Artikel 20, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 69 S. 3150) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuss des Finanzamts durchzuführen.
Der zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant:
Beginn: November 2024
Ende: voraussichtlich Juni 2025
Nach § 15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Korbach, den 23.09.2024
Amtsleitung des Finanzamts
gez. Schneider