keine Änderung der Grundbesitz-Abgaben für das Jahr 2024
Für das Jahr 2024 sind keine Änderungen der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren sowie der Hebesätze für Grundsteuer A und B eingetreten. Aus diesem Grund wird auf die Erteilung neuer Steuer- und Gebührenbescheide verzichtet.
Nach § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) wird die Grundsteuer für das Jahr 2024 durch diese Bekanntmachung neu festgesetzt, und zwar in der bisher veranlagten Höhe. Wurden bis zum heutigen Tag bereits Abgabenbescheide für 2024 erteilt, sind die darin festgesetzten Beträge zu zahlen.
Mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein wie bei Zustellung eines schriftlichen Bescheides.
Die Steuer- bzw. Gebührenfestsetzung kann innerhalb eines Monats – ab dem 11.05.2024 gerechnet – schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg, Obermarkt 7 – 13, 35066 Frankenberg (Eder) durch Widerspruch angefochten werden.
Frankenberg (Eder), 11.05.2024
DER MAGISTRAT
der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg
gez. Eckes
Bürgermeisterin