Beteiligungsbericht gem. § 123a Hessische Gemeindeordnung HGO der Philipp-Soldan-
Stadt Frankenberg (Eder) 2022
Gemäß § 123a Hessische Gemeindeordnung HGO hat die Gemeinde zur Information von Parlament und Öffentlichkeit einen Bericht über wirtschaftliche Betätigungen und/oder ihre Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. In dem Bericht sind die Beteiligungen aufzuführen, wenn die Gemeinde mindestens 20 % der Unternehmensanteile hält. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer 26. Sitzung am 10. Oktober 2024 den Beteiligungsbericht der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder) 2022 behandelt.
Der Beteiligungsbericht kann bei der Stadtverwaltung Zi.-Nr. 114 eingesehen werden und steht im Internet unter www.frankenberg.de Menü „Stadt & Rathaus“, Kategorie „Satzungen“ zur Einsicht bereit.
Frankenberg (Eder), 04. November 2024
DER MAGISTRAT
der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder)
Eckes
Bürgermeisterin