Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung
In der genannten Gemarkung hat 2023/2024 eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes stattgefunden.
Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden offengelegt in der Zeit vom 18.11.2024 bis 18.12.2024,
im Finanzamt Korbach-Frankenberg; Verwaltungsstelle Korbach, Zimmer-Nummer: 230. Der Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) steht in der Offenlegungsfrist montags bis donnerstags nach vorheriger telefonischer Terminabsprache (Tel. 05631 563 – 357) für Auskünfte zu Verfügung.
Um den Grundstückseigentümern Gelegenheit zu geben, die Schätzungsergebnisse in der Nähe ihres Wohnortes einzusehen, wird zusätzlich eine besondere Offenlegung durchgeführt. Sie ist vorgesehen für den 03.12.2024, im Finanzamt Korbach-Frankenberg; Verwaltungsstelle Frankenberg, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.