Das zehntürmige Rathaus nebenan das bekannte Hotel Sonne Frankenberg

Bauleitplanung des Zweckverbandes Gewerbepark Frankenberg/Burgwald

Bauleitplanung des Zweckverbandes Gewerbepark Frankenberg/Burgwald, Gemarkung Bottendorf;
Bebauungsplan Nr. 1e „Wickersdorfer Ring III“
(5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbepark Frankenberg/Burgwald“)

 

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Frankenberg/Burgwald hat in ihrer Sitzung am 30.09.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1e „Wickersdorfer Ring III“
(5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbepark Frankenberg/Burgwald“) beschlossen. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Gegenstand der Änderung des Bebauungsplanes ist ausschließlich die zeichnerische Anpassung der Ausweisungen sowohl der öffentlichen Straßenverkehrsflächen an den Bestand bzw. an das Liegenschaftskataster als auch die Modifizierung von Teilbereichen der an die Erschließungsstraße angrenzenden Gewerbegebiete, einschließlich der überbaubaren Grundstücksflächen. Alle sonstigen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbepark Frankenberg / Burgwald“ gelten unverändert fort.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit vom

21.10.2024 - einschl. 22.11.2024

auf der Internetseite der Stadt Frankenberg (Eder) www.frankenberg.de unter der Rubrik Leben in Frankenberg/ Bauen & Wohnen/ Bauleitplanverfahren veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Dauer der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Frankenberg (Eder), Fachbereich Stadtentwicklung und Umwelt, vor Zimmer 300, Obermarkt 7 – 13, 35066 Frankenberg (Eder). Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.

Dienststunden: montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr.

Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an reis.theresa@frankenberg.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Hier: Räumlicher Geltungsbereich

genordet, ohne Maßstab


Frankenberg (Eder), den 11.10.2024

gez.

Lothar Koch
Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes Gewerbepark Frankenberg/Burgwald


Begründung, Bebauungsplan Nr. 1e „Wickersdorfer Ring III“

Bebauungsplan Nr. 1e "Wickersdorfer Ring III"