Das zehntürmige Rathaus nebenan das bekannte Hotel Sonne Frankenberg

Ankündigung von Vermessungs- und Kartierungsarbeiten sowie Ortsbesichtigungen und Dokumentation für die Trassenplanung

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Stadt Frankenberg (Eder)               Rhein-Main-Link

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.

Der Rhein-Main-Link ist eins dieser zentralen Netzausbauprojekte, um Deutschland bis 2045 klimaneutral mit Strom zu versorgen. Er bündelt vier Erdkabel-Gleichstromvorhaben und wird zukünftig bis zu acht Gigawatt regenerativ produzierten Strom von Niedersachsen nach Hessen transportieren. Neben der bereits im Gesetz (Bundesbedarfsplangesetz Nr. 82) verankerten Verbindung DC34 vom Netzverknüpfungs-punkt (NVP) Suchraum Ovelgönne/Rastede/Westerstede/Wiefelstede zum NVP Bürstadt sieht der zweite Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045 die folgenden drei Verbindungen vor: DC35 vom NVP Such-raum Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede zum NVP Marx-heim (Taunus) sowie die Offshore-Netzanbindungssysteme NOR-19-2 und NOR-19-3 mit den NVP im Suchraum Ried und in Kriftel. Maßgeblich für den Verlauf des Rhein-Main-Links ist ein sogenannter Präferenzraum, der von der Bundesnetzagentur erstmalig für Erdkabel-Gleichstromvorhaben ermittelt wurde.

Für die Trassenplanung und Erstellung der Unterlagen für das Plan-feststellungsverfahren müssen durch Amprion Vorarbeiten ausgeführt werden. Diese Vorarbeiten sind gemäß § 44 Abs. 1 EnWG durchführ-bar, um eine Planungsgrundlage zu schaffen. Dazu zählen Kartierungs- und Vermessungsarbeiten sowie Ortsbesichtigung und Dokumentation.

Kartierungsarbeiten: Für die Erstellung der umweltfachlichen Unter-lagen im bevorstehenden Planfeststellungsverfahren sind Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante Artvorkommen zu erhalten. Da sich die Kartierungsarbeiten am jahreszeitlichen Verlauf der Flora und Fauna orientieren und darüber hinaus der Witterung unterliegen, sind die aufgeführten Arbeiten in der Abfolge variabel.

Folgende Kartierungsarbeiten, die jedoch nicht auf allen Grundstücken erfolgen müssen, werden von der Amprion GmbH bzw. ihren Beauftragten durchgeführt:

Biotoptypenkartierung: Die Biotoptypenkartierung wird durch Begehungen und flächendeckende Inaugenscheinnahme eines potenziellen 800-m-Trassenbandes im Präferenzraum festgestellt.

Brut- und Rastvogelkartierung: Es werden mehrere Tag- und ggf. auch Nachtbegehungen innerhalb von Natura 2000-Gebieten durchgeführt.

Horst- und Höhlenbaumkartierung: Die Sichtkontrolle und Besatzüberprüfung der Horste an einzelnen Bäumen erfolgt durch Begehungen in der laubfreien Zeit in den Wintermonaten und ggf. ergänzend im Sommer innerhalb von Natura 2000-Gebieten.

Fledermauskartierungen: Innerhalb von Natura 2000-Gebieten wer-den durch Nachtbegehungen in den Sommermonaten Fledermäuse er-fasst.

Kartierungen von Haselmaus, Brandmaus, Fischotter, Biber, Wildkatze, Amphibien, Reptilien, Schmetterlingen, Libellen, Käfern: Tagsüber und teilweise nachts werden innerhalb von Natura 2000-Ge-bieten die verschiedenen Arten erfasst.

Kartierung von Fischen, Rundmäulern, Flusskrebsen und Muscheln: Begehung bzw. Bootsbefahrung von relevanten Gewässern sowohl tagsüber als auch nachts innerhalb von Natura 2000-Gebieten.

Vermessungsarbeiten: Innerhalb des Präferenzraums sind Vermessungsarbeiten, u.a. zum Abgleich von Luftbilddaten erforderlich. Im Zuge der Vorarbeiten ist die tatsächlich vorhandene Topographie vor Ort aufzunehmen. Die Arbeiten werden i.d.R. fußläufig mit üblichen tragbaren Vermessungsgeräten durchgeführt. Unter gewissen Voraussetzungen können auch mit Vermessungstechnik ausgestattete Drohnen die Topographie aus der Luft erfassen. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb weniger Tage abgeschlossen.

Ortsbesichtigung und Dokumentation: Ziel ist es, Umweltdaten, Informationen über Kreuzungspunkte sowie die örtlichen Gegebenheiten mit Blick auf geografische und geologische Gesichtspunkte zu ermitteln.

Die Ortsbesichtigungen werden in der Regel durch Kleingruppen von zwei Personen mit üblichen Pkw‘s durchgeführt. Diese nutzen öffentliche Wege und befahren Wirtschafts- und Privatwege nur dort, wo es unbedingt notwendig ist. Bei der Dokumentation werden keine besonderen Geräte eingesetzt, sondern lediglich fotografische Aufnahmen und Notizen zu den geografischen und geologischen Gegebenheiten angefertigt.

Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essentieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind.

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.

Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von FEBRUAR 2024 BIS FEBRUAR 2025.

Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden nur tageweise und kurzzeitig betreten bzw. letztere befahren. In der Regel sind die Mitarbeiter*innen zu Fuß unterwegs. Die Arbeiten vor Ort dauern wenige Minuten bis mehrere Stunden. Um die Flächen mit dem Fahrzeug zu erreichen, werden öffentliche, private und landwirtschaftliche Wege genutzt. Gegebenenfalls werden Flurstücke, je nach Witterung und Auf-wand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten.

Ggf. werden bei der Erfassung einzelner Arten(-gruppen) Hilfsmittel eingesetzt (z. B. Ausbringen von Reusen für den Nachweis von Amphibien, von Reptilienmatten als Ruhestätte für Reptilien, von Haselmaustubes), die auch für eine begrenzte Zeit innerhalb der Flächen belassen werden.

Mit den Arbeiten haben wir die Planungsgemeinschaften Arbeitsgemeinschaft Arcadis | ILF - R-M-L, c/o Arcadis Germany GmbH, Europaplatz 3, 64293 Darmstadt sowie Ingenieurgemeinschaft Teamplan FBGM, Pforzheimer Str. 128b, 76275 Ettlingen beauftragt.

Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen.

Im Zuge der Arbeiten werden keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim u.g. Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen.

Bei allen Vorarbeiten setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch voraus-schauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.

Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für Ihr Verständnis.

Für Rückfragen zur Bekanntmachung stehen wir Ihnen gern über unsere Telefonhotline unter der Rufnummer: +49 6251 8263288 in den Zeiträumen Montag: 09:00 - 20:00 Uhr, Dienstag bis Freitag 09:00 - 18:00 Uhr zur Verfügung.

Sie können uns auch gerne eine Rückrufbitte zukommen lassen, wir kontaktieren Sie dann kurzfristig. Hinterlassen Sie uns dazu bitte Ihre Telefonnummer und den Terminwunsch für einen Rückruf.


DIE FOLGENDEN FLURE IM BEREICH DER STADT FRANKENBERG (EDER) SIND VON DEN VORARBEITEN BETROFFEN:

Wir weisen darauf hin, dass nicht alle Flurstücke in den unten genannten Fluren zwangsläufig für die Vorarbeiten in Anspruch genommen werden. Der genaue Bedarf ergibt sich vor Ort. Eine Liste der in Anspruch zu nehmenden Flurstücke finden Sie auf unserer Projektwebsite:

https://rhein-main-link.amprion.net/Mediathek/Bekanntmachungen/


Gemarkung: Frankenberg:  Flur 1, Flur 2, Flur 3, Flur 4, Flur 5, Flur 6, Flur 7, Flur 8, Flur 9, Flur 10, Flur 11, Flur 12, Flur 13, Flur 14, Flur 15, Flur 16, Flur 17, Flur 18, Flur 20, Flur 21, Flur 22, Flur 24, Flur 27, Flur 28, Flur 36, Flur 39, Flur 40, Flur 42, Flur 45, Flur 46, Flur 48, Flur 49, Flur 50, Flur 51, Flur 52, Flur 53, Flur 54, Flur 55, Flur 57, Flur 58, Flur 59, Flur 60, Flur 62, Flur 63, Flur 64, Flur 65, Flur 66, Flur 67, Flur 68, Flur 69, Flur 70, Flur 71, Flur 72, Flur 73, Flur 74, Flur 75, Flur 76, Flur 77, Flur 78, Flur 79, Flur 80, Flur 81, Flur 82, Flur 83, Flur 84, Flur 85, Flur 86, Flur 87

Gemarkung: Geismar:  Flur 1, Flur 2, Flur 3, Flur 4, Flur 5, Flur 10, Flur 14, Flur 15, Flur 17, Flur 18, Flur 19, Flur 20, Flur 21

Gemarkung: Hommershausen:  Flur 14, Flur 15

Gemarkung: Röddenau:  Flur 2, Flur 3, Flur 6, Flur 8, Flur 9, Flur 10, Flur 14, Flur 15, Flur 16, Flur 17, Flur 18, Flur 19, Flur 20, Flur 21, Flur 22, Flur 23, Flur 24

Gemarkung: Rodenbach:  Flur 4, Flur 5

Gemarkung: Schreufa:  Flur 1, Flur 2, Flur 3, Flur 4, Flur 5, Flur 6, Flur 7, Flur 8, Flur 9, Flur 10

Gemarkung: Viermünden:  Flur 1, Flur 2, Flur 3, Flur 4, Flur 5, Flur 6, Flur 7, Flur 8, Flur 9, Flur 10, Flur 12, Flur 13, Flur 14, Flur 15, Flur 16, Flur 17, Flur 18, Flur 19, Flur 20, Flur 21, Flur 22