Reisepass: Verlustanzeige
Leistungsbeschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Spezielle Hinweise für - Stadt FrankenbergReisepass
- Reisepässe können nicht verlängert werden, sondern müssen neu beantragt werden
- Der Antragsteller muss persönlich beim Bürgerbüro vorsprechen
- Die Gültigkeit beträgt ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre, darunter 6 Jahre
- Unter 18 Jahren wird die Unterschrift beider Elternteile benötigt
Bevor Sie einen Reispass beantragen sollten Sie überprüfen, ob Sie diesen wirklich benötigen. In vielen Ländern, vor allem in Europa, genügt der Personalausweis
Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (45 mm x 35 mm; - neue Fotomustertafel: http://www.bundesdruckerei.de/)
- alten Reisepass
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die jeweilige Bearbeitungsgebühr
vorläufiger maschinenlesbarer Reispass
- in Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden
Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (45 mm x 35 mm - http://www.bundesdruckerei.de/)
- alten Reisepass
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die Bearbeitungsgebühr
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt FrankenbergDokument unter 24 Jahren über 24 Jahren Reisepass 37,50 59,00 Reisepass m. 48 Seiten 59,50 81,00 Expresspass 69,50 91,00 Expresspass m 48 Seiten 91,50 113,00 vorläufiger maschinlesbarer Reisepass 26,00 26,00 Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.