Reisepass: Verlustanzeige

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenberg

    Reisepass

    • Reisepässe können nicht verlängert werden, sondern müssen neu beantragt werden
    • Der Antragsteller muss persönlich beim Bürgerbüro vorsprechen
    • Die Gültigkeit beträgt ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre, darunter 6 Jahre
    • Unter 18 Jahren wird die Unterschrift beider Elternteile benötigt

    Bevor Sie einen Reispass beantragen sollten Sie überprüfen, ob Sie diesen wirklich benötigen. In vielen Ländern, vor allem in Europa, genügt der Personalausweis

    Bringen Sie bitte Folgendes mit:

    • aktuelles biometrisches Lichtbild (45 mm x 35 mm; - neue Fotomustertafel: http://www.bundesdruckerei.de/)
    • alten Reisepass
    • im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
    • die jeweilige Bearbeitungsgebühr

    vorläufiger maschinenlesbarer Reispass

    • in Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden

    Bringen Sie bitte Folgendes mit:

    • aktuelles biometrisches Lichtbild (45 mm x 35 mm - http://www.bundesdruckerei.de/)
    • alten Reisepass
    • im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
    • die Bearbeitungsgebühr
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenberg
    Dokumentunter 24 Jahrenüber 24 Jahren
    Reisepass37,50 59,00
    Reisepass  m. 48 Seiten59,50 81,00
    Expresspass69,50 91,00
    Expresspass m 48 Seiten91,50 113,00
    vorläufiger maschinlesbarer Reisepass26,00 26,00
  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende