Personalausweis: Verlustanzeige
Leistungsbeschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Spezielle Hinweise für - Stadt FrankenbergPersonalausweis
- Personalausweise werden in der Regel ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt.
Auf ausdrücklichen Wunsch ist dies schon vorher möglich. - Eine Verlängerung des alten Personalausweises ist nicht möglich.
- Bei Personen unter 16 Jahren wird die Unterschrift beider Elternteile benötigt.
- Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen
Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (45 mm x 35 mm; -neue Fotomustertafel:
(http://www.bundesdruckerei.de/) - alten Personalausweis oder Kinderausweis
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust, ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die jeweilige Bearbeitungsgebühr
vorläufiger maschinlesbarer Personalausweis
- in Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, der für einen Zeitraum von 3 Monaten gültig ist
Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (45mm x 35 mm; -neue Fotomustertafel:
http://www.bundesdruckerei.de/) - alten Personalausweis oder Reisepass
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust, ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die Bearbeitungsgebühr
- Personalausweise werden in der Regel ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Welche Gebühren fallen an?
Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.
Spezielle Hinweise für - Stadt FrankenbergPersonalausweis ab 24 Jahren 28,80 Personalausweis unter 24 Jahren22,80
Vorläufig maschinlesbarer Personalausweis10,00
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.