Personalausweis beantragen
Leistungsbeschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.Spezielle Hinweise für - Stadt FrankenbergBitte vereinbaren Sie einen Termin zur Beantragung.
Personalausweise werden in der Regel ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt, auf Wunsch ist dies schon vorher möglich.
Bei Personen unter 16 Jahren wird die Unterschrift beider Elternteile benötigt.
Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen (auch Kinder).
Bei Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke zur Speicherung im Chip des Ausweises abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers. Bei Kinder erfolgt dies ab 6 Jahren.Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (45mm x 35 mm; -neue Fotomustertafel:
http://www.bundesdruckerei.de/) - alten Personalausweis oder Reisepass
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust, ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die Bearbeitungsgebühr
- Bei Personen unter 16 Jahren wird die Unterschrift der sorgeberechtigten Personen benötigt.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Spezielle Hinweise für - Stadt FrankenbergEine Beantragung ist nur mit Termin möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
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gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
-
bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
-
Identitätsnachweis, zum Beispiel
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenberg22,80 € für Antragsteller unter 24 Jahren
37,00 € für Antragsteller in allen anderen Fällen13,00 € Aufschlag für Ausstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenberg