Familienbuch

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  • Leistungsbeschreibung

    Das Familienbuch war in der Zeit von 1958 - 2008 ein Personenstandsbuch, das nach jeder Eheschließung im Inland, auf Antrag auch für Eheschließungen im Ausland, angelegt und beim Wohnsitzstandesamt fortgeführt worden ist. Es enthielt Angaben über die Ehegatten, die Eheschließungsdaten, die Namensführung der Ehegatten, Eltern und Kinder der Ehegatten und über die Beendigung der Ehe.

    Das Familienbuch ist vielfach mit dem Stammbuch der Familie verwechselt worden, das lediglich eine in privater Hand befindliche Sammlung von Urkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden) enthält. Darüber hinaus ist es mangels Bekanntheit nur wenig genutzt worden.

    Mit Inkrafttreten der Personenstandsnovelle am 01. 01. 2009 ist die Anlegung und Fortführung von Familienbüchern entfallen. Stattdessen werden jetzt die Eheeinträge in den Eheregistern von den Heiratsstandesämtern fortgeführt. Nach dort sind auch die alten Familienbücher abgegeben worden. Aus den als Heiratseinträgen fortzuführenden Familienbüchern können beglaubigte Abschriften erteilt werden.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenberg

    Am 1. Januar 2009 ist das neue Personenstandsgesetz in Kraft getreten. Eine Neuerung dieses Gesetzes ist der Wegfall des Familienbuches. Stattdessen werden Eheregister geführt. Alte Familienbücher werden als Eheregister weitergeführt.

    Das Eheregister enthält Angaben über die Daten Ihrer Eheschließung und Geburt, die Namensführung in der Ehe und die evtl. Auflösung der Ehe. Es enthält keine Informationen mehr über die Eltern oder die Kinder der Eheleute.

    Wenn die Ehe in Deutschland geschlossen wurde, wird das Eheregister beim Standesamt des Eheschließungsort geführt.

    Wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde und ein Familienbuch auf Antrag vor dem 24. Februar 2007 angelegt wurde, befindet sich das Eheregister bei dem Standesamt, wo die Eheleute zu dem Zeitpunkt ihren gemeinsamen Wohnort hatten.

    Ist die Nachbeurkundung der Eheschließung nach dem 24. Februar 2007 erfolgt, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat.

    Eine im Ausland geschlossene Ehe kann auf Antrag im Eheregister beurkundet werden, wenn die Ehegatten in Frankenberg (Eder) wohnen. Vorausetzung ist, dass einer der Ehegatten Deutscher, Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling ist.

    Ein persönliches Gespräch mit den Mitarbeiter/innen des Standesamtes ist sinnvoll, um die auf den Einzelfall abgestimmten Informationen über die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenberg

    Abschrift aus dem Eheregister 10,00

    Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe 80,00 


An wen muss ich mich wenden?

Beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch erteilt das Heiratsstandesamt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende