Tierschau Anmeldung

  • Leistungsbeschreibung

    Im Rahmen des diesjährigen Pfingstmarktes wird am Samstag, dem 07. Juni, in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr auf der Großen Wehrweide eine Bezirkstierschau für Pferde, Rindvieh, Schafe, Ziegen, Kaninchen und Geflügel mit einer entsprechenden Prämierung durchgeführt.


    Für Kinder wird ein Aufzuchtwettbewerb für alle aufgetriebenen Rinderrassen durchgeführt. Außerdem findet ein Vorführwettbewerb für Jungzüchter mit Rindern und Pferden statt. Geplant ist auch ein Vorführwettbewerb für Ziegen.

    Anmeldeschluss ist Freitag, der 25. April 2025.

    Dieser Termin gilt verbindlich für alle Tierarten! Insbesondere bei den Milchkühen, Jungrindern und Kälbern müssen bis zum Anmeldeschluss die entsprechenden Abstammungsdaten vorliegen, da ansonsten eine Teilnahme an der Bezirkstierschau leider nicht möglich ist.

    Eine Anmeldung in Papierform ist nicht mehr möglich.

  • Verfahrensablauf

     

  • Zuständige Stelle

    Fachbereich Sicherheit & Ordnung

    Schauleitung: Landesbetrieb für Landwirtschaft Hessen, Frau Thea Ebinger

  • Voraussetzungen

    Bestimmungen für die Durchführung der Schau

    1.    Es dürfen nur Tiere (Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen) ausgestellt werden, deren Besitzer Mitglied der betreffenden Züchterorganisation ist.

    2.    Alle Beschicker der Schau müssen eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

    3.    Nur gesunde Tiere können zur Schau aufgetrieben werden.

    4.    Alle Ausstellungstiere dürfen nur in dem dafür vorgesehenen Bereich aufgestellt werden.

    5.    Fohlen müssen außerhalb des Vorführringes entweder an der Mutter angebunden sein oder an einem Halfter geführt werden.

    6.    Das Vorführen der Schaubullen ist nur mit einer Vorführstange erlaubt.

    8.    Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Anhänger dürfen nicht auf dem Ausstellungsgelände, sondern nur in den dafür ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden.

    Es dürfen nur Rinder aufgetrieben werden, die folgende Gesundheitskriterien erfüllen:

    1.Einzeltierstatus BVD frei und

    2.Betriebsstatus BHV1, Brucellose und Leukose frei


    Es ergehen folgende Empfehlungen:

    1.Alle für das Blauzungen-Virus (BTV) empfänglichen Tiere sollten mit einem Repellent behandelt worden sein.

    2.Die aufzutreibenden Tiere haben sich während der letzten 30 Tage nur im Herkunftsbestand aufgehalten und hatten keinen Kontakt zu in diesem

    Zeitraum verstellten Tieren.


    Wir weisen außerdem darauf hin, dass die Vorlage des Pferdepasses bei der Tierschau dringend erforderlich ist.


  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Wichtig:

    Meldeschluss ist Freitag, 25.04.2025

  • Anträge / Formulare