Ortsgerichte

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  • Leistungsbeschreibung

    Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.

    In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht.

    Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von dem der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden.

    Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:

    • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
    • Sicherung von Nachlässen;
    • Aufstellung von Nachlassinventaren;
    • Erteilung von Sterbefallanzeigen;
    • Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
    • Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.
    Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenberg

    Ortsgericht Frankenberg I (Frankenberg, Friedrichshausen, Rodenbach, Röddenau, Willersdorf -   Ortsgerichtsvorsteher: Steve Inacker

    Ortsgericht Frankenberg II (Hommershausen, Rengershausen, Wangershausen) - Ortsgerichtsvorsteher Frank Hunold

    Ortsgericht Frankenberg III (Dörnholzhausen, Geismar, Haubern) - Ortsgerichtsvorsteher Dominik Freitag

    Ortsgericht Frankenberg IV (Schreufa, Viermünden) - Ortsgerichtsvorsteher Olaf Dehnhardt

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen erhoben.

  • Bemerkungen


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Frankenberg

Auskünfte über Anschriften des zuständigen Ortsgerichts erteilt der zuständige Sachbearbeiter bei der Stadtverwaltung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende