Bibliotheksausweis beantragen
Leistungsbeschreibung
Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek, Bücherei, oder Archivbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen müssen Sie beantragen.
Verfahrensablauf
- Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein
- Zahlen Sie das Benutzungsentgelt
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage
Welche Unterlagen werden benötigt?
gegebenenfalls Nachweis zur Gebührenermäßigung (Schülerausweis, Studentenausweis etc.)
Rechtsgrundlage
kommunale Benutzungs-/Gebührenordnung
Anträge / Formulare
Schriftform erforderlich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Bemerkungen
- Für bestimmte Personengruppen kann eine Gebührenermäßigung gewährt werden. Dazu gehören insbesondere Minderjährige, Empfänger von staatlichen Transferleistungen, öffentliche Einrichtungen und juristische Personen.
- Neben den Gebühren für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises können Gebühren für Verleih, Fernleihe, Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften oder gewährte Einsicht in Archivmaterial erhoben werden.
- Wenn die Gültigkeit Ihres Bibliotheksausweises abgelaufen ist, können Sie diesen verlängern lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Bibliothek.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Bettina Frickel
- Herr Jan KanitzLeiter der Stadtbücherei
- Frau Anette Obst
- Frau Nicole Stachowicz